
Erhalt der Permanent-Aufenthaltsgenehmigung
Am Ende des temporären Aufenthalts (innerhalb von drei Monaten vor Ablauf des Zweijahreszeitraums) können Sie die „dauerhafte“ Aufenthaltserlaubnis für 10 Jahre beantragen, die verlängert werden kann.
Wie bei der temporären Aufenthaltsgenehmigung ist das Verfahren gut durchdacht, muss aber genau befolgt werden, da sonst die Fristen nicht mehr kontrolliert werden können oder sogar verpasst werden.
Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen bei den verschiedenen Behörden, der Überprüfung der Informationen, der Einreichung der vollständigen Unterlagen, der Überwachung der Bearbeitung und der Abholung der Aufenthaltsgenehmigung.
Warum unsere Dienstleistungen nutzen?
- Wir stellen Ihnen die Liste der vorbereitenden Unterlagen zur Verfügung.
- Wir prüfen diese Unterlagen mit Ihnen.
- Wir stellen Ihnen die Liste der zu entfernenden Unterlagen zur Verfügung.
- Wir organisieren die Tour der verschiedenen Behörden.
- Wir fahren Sie dorthin und begleiten Sie.
- Wir prüfen mit Ihnen die erhaltenen Unterlagen.
- Wir fahren Sie und begleiten Sie bei der Einreichung der endgültigen Unterlagen.
- Wir verfolgen das Verfahren bis zur Ausstellung.
- Wir begleiten Sie persönlich zur endgültigen Abholung.
- Dank unserer guten Beziehungen können eventuelle Probleme schnell gelöst werden.
- Mit unserer Organisation wird die Gesamtdauer des Verfahrens stark verkürzt.
- Sie können sicher sein, dass die amtlichen Unterlagen unter strikter Einhaltung des Verfahrens erstellt werden.
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